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Referate der 4. Arbeitstagung, 28. Februar - 2. März 2003

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Supplizieren als Mittel von Kommunikation und Partizipation jüdischer Untertanen in Preußen im 18. Jahrhundert

 Doreen LEVERMANN

Doreen LEVERMANNs Referat konnte auf ein deutlich gestiegenes Interesse der historischen Forschung an der Quellengruppe der Supplikationen in den letzten Jahren verweisen, die handschriftlich und in großer Zahl als Gesuche, Eingaben, Vorstellungen und Bittbriefe von Untertanen an Obrigkeiten in den Archiven überliefert sind. Angeregt durch ihre Magisterarbeit (»Juden in Kiel im 18. Jh.«), wird ihr Promotionsvorhaben das Supplizieren jüdischer Untertanen Preußens in der Epoche zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges bis zum Gleichstellungsedikt von 1812 in den Mittelpunkt einer eigenen Untersuchung stellen. In methodischer Hinsicht erforscht sie das Supplizieren der jüdischen Untertanen Preußens als Tätigkeit und Praxis mit dem Ziel, die Struktur der vielfältigen am Kommunikationsprozess beteiligten Ebenen in ihrem konflikt- und machtbezogenen Wechselspiel möglichst feinteilig herauszuarbeiten. Bei der Analyse des Supplizierens als Mittel von Kommunikation und Partizipation geht es grundsätzlich darum, Aushandlungsprozesse rechtlich-sozialer Normen zu untersuchen, die im Fall der jüdischen Untertanen stattfanden im Rahmen des Schutzverhältnisses als eines umgreifenden rechtlich-sozialen Gefüges, welches jüdisches Leben in den Territorien der FNZ maßgeblich umriss. Innerhalb dieses Schutzverhältnisses war der Umgang grundsätzlich von der Notwendigkeit bestimmt, für jedwede Änderung tätig werden zu müssen, d. h. zu supplizieren. Ursprünglich aus der Nicht-Vererbbarkeit des Schutzbriefes resultierend, veränderte sich das Supplizieren in der Hand der jüdischen Untertanen vom anfänglichen Zwang, um eine Verlängerung des Privilegiums anhalten zu müssen, hin zu einem wichtigen Gestaltungsmittel der sie umgebenden rechtlich-sozialen Normen und deren Umsetzung. Der Vortrag ging speziell der Frage nach, welches Verhältnis zwischen dem Supplizieren und der wichtigen methodischen Frage nach Selbst- oder Fremddarstellung der daran beteiligten Menschen besteht, inwieweit und mit welcher Methode Aussagen über die Selbstthematisierung historischer Personen gewonnen werden können?

Obgleich Supplikationen handschriftliche Texte darstellen, in denen Untertanen in ich-Form, ihre Anliegen vor ihre, d. h. für sie und von Ihnen als zuständig erachtete Obrigkeit brachten, erlauben sie nicht unmittelbare Rückschlüsse auf die Selbstdarstellung oder sogar Selbstwahrnehmung historischer Subjekte; folglich bildet die Frage nach Art und Anteil von Selbstdarstellung und -wahrnehmung, der vielseitigen Auskunftsfähigkeit dieser Quellenart ungeachtet, in der historischen Forschung eine absolute Ausnahme. Denn das Supplizieren ist nicht nur durch mehrschichtige Vermittlungsprozesse, sondern auch durch »Kondition hierarchischer Art« (Renate Blickle) in ein komplexes Gefüge von Machtverhältnissen und administrativen Vorgängen eingebunden, das sich zwischen aktiv handelnden und passiv thematisierten Menschen und ihren Beziehungen aufspannt. Aufgrund dieser Entstehungsbedingung wird in der Forschung die Freiwilligkeit der hierin anzutreffenden Aussagen als stark eingeschränkt eingestuft und ihnen insbesondere hinsichtlich aller Fragen nach Individualität ein generell geringer Wert zugewiesen: Das anzutreffende »Ego« sei vor allem administrativ hervorgerufen und es sei anzunehmen, dass sich – ganz im Gegensatz zu Autobiographien beispielsweise « diese Seite des Kommunikationsver-hältnisses während des Ausgestaltungsprozesses mit ihren Ansprüchen und Vorstellungen durchgesetzt hätte. Die vergleichsweise geringe (selbst)reflexive Qualität der in Supplikationen anzutreffenden Aussagen rücke diese eher in die Nähe von gerichtlichen Quellendokumenten. Im Vortrag wurde die These vertreten, dass die Eigenschaft der als eingeschränkt eingestuften Freiwilligkeit der Supplikationen und des Supplizierens der zentrale Ansatzpunkt zu einer Herangehensweise an diese Quellenart darstellt. Demzufolge macht es nur dann Sinn, im Vorhinein von einer eingeschränkten Freiwilligkeit auszugehen, wenn mit anderen Textsorten oder anderen rechtlich-sozialen Bedingungen (den Handlungsspielräumen christlicher Supplizierender oder Supplizieren in strafrechtlichen Zusammenhängen etc.) verglichen werden soll, da die konkreten Handlungsmöglichkeiten der beteiligten Menschen keine feste Eigenschaft darstellen, sondern von vielen Faktoren abhingen. Die Frage, in welcher Weise Supplikationen Zugang zu Individuen ermöglichen oder wie aktivisch, wie selbstbestimmt, wie freiwillig bzw. fremdevoziert die hier anzutreffenden Ego-Darstellungen sind, kann demzufolge nicht generell beantwortet, sondern muss von Fall zu Fall entschieden werden. Methodisch kann dabei auf den von Claudia Ulbrich entwickelten Ansatz (dargestellt in eingangs erwähntem Aufsatz) zurückgegriffen werden; danach können Aussagen über die Selbstthematisierung historischer Personen nur bei starker Kontextualisierung (d.h. Einbettung in den Rahmen kultureller Äußerungen und sozialer Beziehungen des zu erforschenden Individuums insgesamt) herausgearbeitet werden. Auf Supplikationen angewendet bedeutet dies, dass man zum Ausgangspunkt der Analyse gerade die als problematisch empfundene Eigenschaft dieser Quellen machen sollte: dass sie nämlich aus einem Vermittlungsprozess oder Kommunikationsverhältnis heraus entstanden und folglich immer auf der Grenze zwischen »Fremd« und »Selbst« anzusiedeln sind. Das hierbei als Konstruktionsleistung anzuerkennende und daher herauszuarbeitende »Ego« kann dann in einem weiteren Schritt auf Aussagen über Individualität hinterfragt werden, indem versucht wird, so weit wie möglich zu kontextualisieren. Allein textimmanent zu arbeiten würde bei Supplikationen zu stereotypen Bildern und Stilisierungen (z. B. »Schutzjude« vs. »fremder, unvergleiteter, polnischer Jude«) führen, die zwar aufschlussreich sind und herausgearbeitet werden müssen, aber alleinstehend nicht weiterführend sind, wenn die Frage den selbst- oder fremdbestimmten Anteilen an der Gestaltung dieser Motive oder Aussagen über die thematisierten Personen gilt.

Bericht: Birgit Klein

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