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Referate der 6. Arbeitstagung, 11. – 13. Februar 2005

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Ein Erbschaftsstreit aus dem Jahr 1607: Die Witwe Zyrlein kämpft um ihr Recht

Nathanja HÜTTENMEISTER

Nathanja Hüttenmeister (Duisburg) berichtete über einen Erbschaftsstreit zwischen Zyrlein, der Witwe des Rabbiners Schmuel, und den Vormündern ihrer Kinder. Als im Frühjahr des Jahres 1607 in Pappenheim der Rabbiner Schmuel nach mindestens 25jähriger Ehe starb, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen um seinen Nachlaß. Zwar hatte Schmuel vorgesorgt und im Beisein seines alten Lehrmeisters, des Rabbiners Lew, wenige Jahre zuvor ein Testament aufgesetzt, in dem bis ins Detail festgelegt war, was im Falle seines Todes seiner Witwe Zyrlein über die im Heiratsvertrag festgeschriebene Summe von 600 fl. hinaus zustehen sollte. Doch fühlte sich Zyrlein, die beim Tod ihres Gatten hochschwanger war, von den beiden Vormündern ihrer unmündigen Kinder betrogen, die die Aufgabe hatten, den Nachlass zu Geld zu machen. Daher wandte sie sich zunächst an zwei Rabbiner, dann an ihre Herrschaft, die Herren von Pappenheim, deren Archiv wir die Überlieferung des Falles verdanken.

Zyrleins Hauptklagepunkt war die Behauptung, dass sich der Zugriff der Vormünder nicht auf die Hinterlassenschaft Schmuels beschränke, sondern auch auf Gegenstände erstrecke, die sie mit in die Ehe gebracht oder von ihrer Verwandtschaft geerbt hatte, oder die ihr von Schmuel in seinem Testament ausdrücklich zugesprochen worden waren. Um ihre Ansprüche zu beweisen, stellte Zyrlein lange detaillierte Listen über ihren Besitz auf, die uns einen Einblick in die Besitztümer einer Rabbinersgattin zu Beginn des 17. Jahrhunderts geben.

Zyrleins Liste umfasst mehrere Kategorien: Schmuck, gemachte sowie ungemachte Kleidung, d. h. Stoffe, Bettzeug und Tischdecken, Küchengerät und einzelne andere Dinge. Sie reklamierte z. B. auch sogenannte Hochzeitsgürtel: drei silberne Gürtel (einen feiertäglichen einen samstäglichen und einen Wochentagsgürtel), welche sie ihrem Mann in der Brautschaft gegeben hatte, und einen goldenen Gürtel, den sie von ihm empfangen habe; laut der Vormünder hatte sie jüdischem Brauch nach jedoch nur Anspruch auf einen Gürtel. Unter ihren »gemachten und ungemachten« Kleidungsstücken und Stoffen befand sich u.a. ein sehr wertvoller Mantel, ein nicht näher beschriebener »Juedth huet«, den sie lange Jahre getragen habe, sowie 22 Ellen weißes Tuch für ihr Totenkleid. Samtene und seidene Borten waren zum Verbrämen ihrer Kleider bestimmt, und farbige Nähseiden, um »ihren Söhnen den zehen gebott, wie es in unsern schulen gebreuchlich, damit auszunähen« (Torawimpel). Einem ganzen Berg von Leintüchern, Betttüchern, Tischtüchern, Handtüchern, Wischtüchern und Kissenbezügen folgt die Beschreibung von Zyrleins Küchengeschirr. Dazu zählen etliche Gefäße aus verschiedenen Materialien, aber auch einige Nahrungsmittel, neben Gänseschmalz, Wein und Dörrfleisch auch Gewürze wie Salz, Reis, Ingwer, Safran, Nägelein [= Nelken], Pfeffer, Zimt, Muskat, Mandelkerne, Zibeben [= Rosinen] und dergleichen mehr. Auch Seife taucht in der Aufzählung auf, ebenso wie Zyrleins Apotheke, acht »Laßköpfe« [= Schröpfköpfe] sowie Wachs, wovon sie allerdings ihren Kindern 3 Pfund in die Schule habe geben müssen.

Des weiteren zählt Zyrlein zwei silberbeschlagene Bücher zu ihrem Besitz, wovon ihr eines, ein Gebetbuch, von dem Rabbiner abgesprochen wird. (Die mindestens 59 Bände umfassende Gelehrten-Bibliothek ihres Mannes erbte der Sohn Hirschlein, Jeschiwa-Student in Frankfurt, der vier Jahre nach dem Tod des Vaters zum Christentum übertrat.) Besonderen Wert legte Zyrlein auf einige Gegenstände von eher ideellem als materiellem Wert. Noch aus ihrer Kinder- und Jugendzeit stammte das Puppenspielzeug aus Zinn, das sie geschworen hatte aufzubewahren, sowie ein perlenbesetztes Haarband. Schon seit über hundert Jahren in Besitz ihrer Familie war eine Schale und ein »Schweizer« genanntes Trinkgeschirr, das sie unbedingt an ihre Kinder weitervererben wollte, doch das von den Vormündern bereits verkauft worden war.

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