Zurück Interdisziplinäres Forum »Jüdische Geschichte und Kultur in der Frühen Neuzeit und im Übergang zur Moderne«
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Referate der 6. Arbeitstagung, 11. – 13. Februar 2005

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»Tod in Frankfurt« oder: Was es bedeutet, als fremder Jude in der Reichsstadt Frankfurt zu sterben

Gabriela SCHLICK

Der Tod als Teil des alltäglichen Lebens war in der frühneuzeitlichen Gesellschaft wesentlich präsenter als es heutzutage der Fall ist. Obwohl oder vielleicht gerade weil der Tod eben ein alltägliches Phänomen ist, sind nur wenige Zeugnisse zur Frage des Umgangs mit Verstorbenen überliefert. Dies trifft auch auf die Verhältnisse der jüdischen Gemeinde Frankfurts im 18. Jahrhundert zu. Um die lokalen Beerdigungsriten, die Einflüsse auf sie, die involvierten Personen und Lokalitäten aufzuspüren, wurde der Versuch unternommen, bisher wenig beachtete Quellen aus der Sachkultur und der Literatur mit historischen Quellen zu verbinden und zu analysieren. Noch nicht berücksichtigt sind innerjüdische Quellen, die jedoch in Kürze ausgewertet werden sollen.

Mit diesem fächerübergreifenden Ansatz soll versucht werden, ein »ganzheitliches« Bild zu gewinnen. Für eine Analyse der Frankfurter Verhältnisse stehen Sachobjekte, literarische Quellen und obrigkeitliche Rechtsquellen zur Verfügung. Die Verschiedenartigkeit der Quellen ermöglicht zum Teil eine Gegenprüfung, so dass sich ein Mosaik zur Thematik ergibt.

Die Versorgung des Verstorbenen vom Zeitpunkt seines Todes bis zu seiner Beerdigung wird in den meisten Kulturen sehr ernst genommen und dementsprechend mit Sorgfalt ausgeführt. Im Judentum gilt die Versorgung eines Toten als höchste Mitzwa, da der Betroffene sich nicht mehr persönlich erkenntlich zeigen kann und nur der Lohn des Höchsten zu erwarten ist. Abholung, Vorbereitung zur Beerdigung und die Bestattung selbst werden von einer Gruppe besonders frommer und ehrenwerter Männer, Heilige Beerdigungsbrüderschaft oder Chewra Kadischa bezeichnet, vorgenommen.

Den Beschreibungen von Johann Jacob Schudt in seinen »Jüdischen Merckwürdigkeiten« sind viele Einzelheiten über die Frankfurter Chewra Kadischa und ihre Tätigkeiten sowie über die Vorbereitungs- und Beerdigungsrituale in Frankfurt zu entnehmen. Mittels der Sachobjekte, der Bruderschaftspokale der Chewra Kadischa, aber auch einer obrigkeitlichen Überlieferung über das Versterben eines fremden Juden in Frankfurt ist es gelungen, einige der Schudtschen Aussagen zu überprüfen und damit einen Einblick in ein alltägliches Phänomen zu gewinnen.

Die Beerdigungsbrüderschaft bestand in Frankfurt aus zwei Gruppen zu je 18 (Chaj = »Leben«) Mitgliedern. Die eine Gruppe die »Chewra Kadisch Gmilut Chassadim« kümmerte sich um die Abholung des Toten, seine Vorbereitung, d.h. die rituelle Waschung und Einkleidung in die Sterbekleider (Tachrichim), die zweite Gruppe, die »Chewra Kadischa de Kabranim« hob das Grab aus, zimmerte den Sarg und trug den Verstorbenen zur Bestattung, die ebenfalls durch sie erfolgte. Die rituelle Waschung (Tahare) und Einkleidung von Männern erfolgte durch Männer, die von Frauen durch Frauen. Für die Tahare-Frauen galten vermutlich die selben Prämissen, was ihre Frömmigkeit betraf, wir erfahren aber nur, dass sie keine ordentlichen Mitglieder der Chewra Kadischa sein konnten, wie es die Männer waren. Die Tahare erfolgte auf dem Friedhof in einem eigens dafür errichteten Gebäude, das auch sonst den Brüdern der Beerdigungsgesellschaft als Bethaus und Versammlungssaal diente. Dieser Ort wurde Kippestubb genannt.

Die obrigkeitliche Quelle belegt, dass beim Ableben eines fremden Juden die Frankfurter Jüdische Gemeinde nicht notwendigerweise ihren religiösen Verpflichtungen zu einer angemessenen Beerdigung nachkam, vielmehr distanzierte sie sich, wie sie es auch bei den lebenden fremden Glaubensbrüdern tat. Erst wenn die Bezahlung der Beerdigung gesichert war, wie in diesem Fall durch das reichsstädtische Kastenamt, wurde die Beerdigung vorgenommen, wobei auch auf die Dienste von nichtjüdischen Handwerkern wie etwa eines Zimmermanns für den Sarg zurückgegriffen wurde.

Mit den verschiedenen Quellengattungen kann hier ein kleines Stück Kulturgeschichte des Umgangs mit dem Tod und der Beerdigungsrituale der Frankfurter Juden erschlossen werden. Es können aber auch die auf Grund politischer und rechtlicher Vorgaben ausgeformten Eigenheiten der Gemeinde beobachtet werden.

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