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Referate der 6. Arbeitstagung, 11. – 13. Februar 2005

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»Jüdisches« in Inventaren, Pfändungs- und Schadenslisten

Wolfgang TREUE

Die folgenden drei Referate beschäftigten sich mit Inventaren als Quelle zur jüdischen Alltagsgeschichte. Zunächst stellte Wolfgang Treue (Düsseldorf) allgemeine Überlegungen zum »Aussagewert von Inventaren« an. Da die Zahl der erhaltenen Realien zur frühneuzeitlichen Alltagsgeschichte sehr begrenzt ist, stellen schriftliche Quellen – neben bildlichen – eine wichtige und notwendige Ergänzung für die Sachkulturforschung dar, wobei gerade Inventare bei angemessener Interpretation eine Fülle von Informationen zu liefern vermögen.

Wie nicht anders zu erwarten, zeigen sich beim Vergleich von Inventaren christlicher und jüdischer Haushalte vor allem große Übereinstimmungen, da es hinsichtlich der Gegenstände des täglichen Lebens wenig Gründe gab, sich bewußt oder unbewußt von einander abzusetzen. Dort, wo mit der Kaschrut der religiöse Bereich berührt wird, waren natürlich Unterschiede vorhanden, die in den Inventaren allerdings selten erkennbar sind, da etwa die Existenz von zweierlei Geschirr von den zumeist christlichen Schreibern entweder nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwähnt wurde, weil es bei der Aufnahme vor allem um den materiellen Wert der Gegenstände ging. Aufschlußreicher sind die Beschreibungen von kultischem Gerät wie z. B. Leuchtern, Megillot oder T´fillin, das sich als eindeutig jüdisch qualifizieren ließ und meist zugleich einen Wert repräsentierte. Im Fall spezifischer Kleidungsstücke wie etwa der sogenannten »Schabbesmäntel« werden aus den Inventaren oft sogar mehr Details hinsichtlich der Applikationen und Accessoires ersichtlich als auf zeitgenössischen bildlichen Darstellungen erkennbar sind.

Die Auswertung einer größeren Zahl jüdischer Inventare läßt außerdem eine Konzentration bestimmter Gegenstände erkennen, die zwar nicht »spezifisch jüdisch«, aber in christlichen Haushalten erheblich seltener zu finden waren. Dazu gehören neben Büchern auch Geräte, die der Ausübung bestimmter Gewerbe dienten, wie Glaserwerkzeug oder Musikinstrumente. Sie zeugen von der Verbreitung der vielerorts zunftungebundenen Tätigkeit als Fenstermacher und Spielmann.

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